Gebühren & Beiträge
Tarifübersicht
Nach Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates in Vollzug von § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung und Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und der Preisangabenverordnung veröffentlichen wir nachfolgend die Übersicht über die jährlich zu erhebenden laufenden Gebühren- und Beitragssätze sowie Aufwendungsersätze Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Wir bitten zu beachten, dass in diesem Jahr eine Neukalkulation der Pauschalen aufgrund der deutlich gestiegenen Baukosten erfolgt. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Anschlussherstellung geltenden Pauschalen.
Wasserversorgung
Anschlusspauschalen
öffentlicher Verkehrsraum 1.430,00 € inkl. Mehrwertsteuer (7 %)
PrivatgrundstückGrundstücksgrenze bis Installationsraum (max. 15 m ) 925,00€ inkl. Mehrwertsteuer (7 %)
bei Mehrlängen ab 15 m Länge zusätzlich je lfdm 115,00 € inkl. Mehrwertsteuer (7 %)
Eigenleistung wird nur für bis zu 8 m gewährt 41,50 € inkl. Mehrwertsteuer (7 %)
Wasserzähleranlage (Erste Herstellung) 255,00 inkl. Mehrwertsteuer (7 %)
Wasserzähleranlage (Erneuerung) 76,00 € inkl. Mehrwertsteuer (7 %)Laufende Entgelte
Zählergrundgebühr je Wasserzähler
102,72 € inkl. Mehrwertsteuer (7 %)
Benutzungsgebühr je cbm Wasserbezug1,86 € inkl. Mehrwertsteuer (7 %)
Einmalige Beiträge
Beitrag für Haupt- und Versorgungsleitungen (Straßenleitungen) je m² gewichteter Grundstücksfläche 1) einschließlich der Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 1,7742 € zuzügl. Mehrwertsteuer (7 %) 2) ohne Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 1,3294 € zuzüglich Mehrwertsteuer (7 %)
Beitrag für übrige Anlagen (Baukostenzuschüsse an Zweckverband) je m² gewichteter Grundstücksfläche 0,4090 € zuzüglich Mehrwertsteuer (7 %)
Abwasserbeseitigung
Anschlusspauschalen
Mischsystem 2.500,00 €
Trennsystem 3.680,00 €Laufende Entgelte
Benutzungsgebühr je cbm Schmutzwasser 1,60 €
Schmutzwassermenge:
90 % für kanalisierte Grundstücke (85 % für nicht kanalisierte Grundstücke) der bezogenen Frischwassermenge
Benutzungsgebühren Niederschlagswasserbeseitigung
je qm angeschlossener, bebauter und befestigter Fläche 0,44 €
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser
je qm beitragspflichtiger Fläche für kanalisierte Grundstücke 0,07 €
je qm beitragspflichtiger Fläche (für nicht kanalisierte Grundstücke 0,03 €
Beitragspflichtig ist die Grundstücksfläche mit dem Vollgeschoßzuschlag
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser
je qm beitragspflichtiger Fläche 0,18 €
Beitragspflichtig ist die mit dem Abflussbeiwert multiplizierte GrundstücksflächeEinmalige Beiträge
Schmutzwasser-Beitrag für Straßenleitungen je m² gewichteter Grundstücksfläche 1)einschließlich der Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 3,3384 € 2)ohne Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 3,0994 €
Schmutzwasser-Beitrag für übrige Anlagen (z. B. Kläranlagen u. Verbindungssammler) je m² gewichteteter Grundstücksfläche 0,8801 €
Niederschlagwasser-Beitrag für Straßenleitungen je m² gewichteter Grundstücksfläche 1)einschließlich der Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 5,2663 € 2)ohne Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse 4,7864 €
Niederschlagwasser-Beitrag für übrige Anlagen (z. B. Regenentlastungsanlagen) je m² gewichteteter Grundstücksfläche 0,9002 €
Hinweis
Die Pauschalsätze gelten den Aufwand für durchschnittliche Hausanschlüsse ab. Für überlange Hausanschlussleitungen werden die Kostenrückersätze grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand angerechnet.
Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe berücksichtigt.
Verwaltungsgebühren
Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung
zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage 25,00 €
(§ 15 Allgemeine Entwässerungssatzung)