Kommunale Klärschlammverwertung

KKR RLP AöR

Die "Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR" (KKR) ist eine gemeinsame Einrichtung von 77 kommunalen  Abwasserbeseitigungsträgern (z. B. Gemeinden, Verbandsgemeinden, Abwasserzweckverbänden) in Rheinland-Pfalz. Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Anschaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm; die "Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR" übernimmt diese Aufgabe mit Wirkung vom 01.01.2018. Sie hat ihren Sitz in Winnweiler.