Gebühren & Beiträge
Tarifübersicht
Nach Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates in Vollzug von § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung und Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und der Preisangabenverordnung veröffentlichen wir nachfolgend die Übersicht über die jährlich zu erhebenden laufenden Gebühren- und Beitragssätze sowie Aufwendungsersätze Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Wir bitten zu beachten, dass in diesem Jahr eine Neukalkulationder Pauschalen aufgrund der deutlich gestiegenen Baukosten erfolgt. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Anschlussherstellung geltenden Pauschalen.
Wasserversorgung
Anschlusspauschalen
öffentlicher Verkehrsraum 1.430,00 € (brutto)
Privatgrundstück (Grundstücksgrenze bis Installationsraum) 925,00 € (brutto)
Wasserzähleranlage (Erste Herstellung) 255,00 € (brutto)
Wasserzähleranlage (Erneuerung) 76,00 € (brutto)
Laufende Entgelte
Zählergrundgebühr je Wasserzähler
netto 96,00 €
+ 7 % MwSt. 6,72 €
brutto 102,72 €
Benutzungsgebühr je cbm Wasserbezugnetto 1,74 €
+ 7 % MwSt. 0,12 €
brutto 1,86 €
Abwasserbeseitigung
Anschlusspauschalen
Mischsystem 2.500,00 €
Trennsystem 3.680,00 €Laufende Entgelte
Benutzungsgebühr je cbm Schmutzwasser 1,60 €
Schmutzwassermenge:
90 % für kanalisierte Grundstücke (85 % für nicht kanalisierte Grundstücke) der bezogenen FrischwassermengeWiederkehrender Beitrag Schmutzwasser
je qm beitragspflichtiger Fläche für kanalisierte Grundstücke 0,07 €
je qm beitragspflichtiger Fläche (für nicht kanalisierte Grundstücke 0,03 €)
Beitragspflichtig ist die Grundstücksfläche mit dem Vollgeschoßzuschlag
Benutzungsgebühren Niederschlagswasserbeseitigung
je qm angeschlossener, bebauter und befestigter Fläche 0,44 €
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser
je qm beitragspflichtiger Fläche 0,18 €
Beitragspflichtig ist die mit der Grundflächenzahl multiplizierte GrundstücksflächeHinweise zur Nutzung des Geoportals Rheinland-Pfalz fürs Ausfüllen des Erhebungsbogens für die Niederschlagwasser-Entgelte finden Sie hier.
Hinweis
Diese Pauschalsätze gelten den Aufwand für durchschnittliche Hausanschlüsse ab. Für überlange Hausanschlussleitungen werden die Kostenrückersätze grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand angerechnet.
Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe berücksichtigt.
Verwaltungsgebühren
Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung
zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage 50,00 €
(§ 15 Allgemeine Entwässerungssatzung)